Dr. rer. nat. Birte Aßmann
Heilpraktikerin

AGB

 Dr. Birte Aßmann - Urbewegung -

Heilpraktikerin

Dr. rer. nat. Birte Aßmann, Heilpraktikerin

Postanschrift: Neuffener Str. 78, 72581 Dettingen
Tel.: 0177-7079839 
E-Mail: kontakt@birteassmann.de

Webseite: www.urbewegung.com

Zuständiges Gesundheitsamt: Gesundheitsamt Land und Stadt Osnabrück,Schölerberg 1, 49082 Osnabrück A. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Heilpraktikerin Frau Dr. Birte Aßmann I. Anwendungsbereich der AGB

(1) Die Heilpraktikerin Dr. Birte Aßmann (nachfolgend bezeichnet: Heilpraktikerin) erbringt gegenüber der Patientin/dem Patienten (nachfolgend aus Gründen des besseren Lesbarkeit in der maskulinen Form bezeichnet, jedoch in gleicher Weise für die feminine Form geltend: Patient) Heilpraktikersitzungen, heilkundliche Behandlungen sowie therapeutische Beratungen, Begleitungen und Behandlungen im Einzel-, Paar- und Gruppenformat ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

(2) Die in I.(1) dieser AGB benannten Leistungen verstehen sich als dienstvertragliche Verpflichtungen nach den §§ 611 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit den §§ 630 a ff. BGB (Behandlungsvertrag), soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

(3) Mit der Beauftragung der Heilpraktikerin durch den Patienten gelten diese Bedingungen als angenommen.

(4) Abweichenden Regelungen, insbesondere Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Patienten wird ausdrücklich widersprochen.

 

II. Zustandekommen, Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

(1) Ein Behandlungsvertrag zwischen der Heilpraktikerin und dem Patienten kommt zustande, wenn der Patient auf die Beauftragung der Heilpraktikerin zum Zweck der Beratung, Diagnostik oder Behandlung hin die Mitteilung eines Behandlungstermins durch die Heilpraktikerin in mündlicher oder telefonischer Form oder in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) erhält.

(2) In der Beauftragung der Heilpraktikerin liegt das verbindliche Angebot des Patienten auf Abschluss eines Behandlungsvertrages. Die Präsentation von Leistungen, Fähigkeiten, Tätigkeitsfeldern und Projekten auf der Webseite der Heilpraktikerin stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar (invitatio ad offerendum).

(3) Die Heilpraktikerin ist berechtigt, den Abschluss eines Behandlungsvertrages abzulehnen, insbesondere wenn die Herstellung des erforderlichen Vertrauensverhältnisses nicht erwartet werden kann, wenn die Heilpraktikerin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Beschwerden nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die die Heilpraktikerin in Gewissenskonflikte bringen könnten.

(4) Die Heilpraktikerin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Diagnose, Beratung und Therapie des Patienten anwendet (Behandlung).

(5) Vor Beginn der Behandlung informiert und berät die Heilpraktikerin den Patienten über die Vor- und Nachteile bezüglich ihrer Diagnose- und Therapiemethoden in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht. Der Patient erhält von der Heilpraktikerin Aufklärung über die anzuwendenden Diagnose- und Therapiemethoden und entscheidet über ihre Anwendung mit. Sofern der Patient nicht entscheiden kann oder will, wendet die Heilpraktikerin eine Methode an, die dem mutmaßlichen Patientenwillen sowie den fachlichen Anforderungen und diagnostischen Voraussetzungen entspricht.

(6) Den Therapieverfahren der Heilpraktikerin liegen keinerlei Heilungsversprechen zugrunde. Es werden von der Heilpraktikerin auch Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar. Alle Angaben über Eigenschaften, Wirkungen und Indikationen beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen durch die praktische Anwendung der Methoden selbst. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methoden kann weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.

(7) Die Heilpraktikerin nimmt keine Krankschreibungen vor und verordnet keine Medikamente, Heilmittel oder Substanzen.

(8) Der Patient anerkennt, dass gegebenenfalls eine ärztliche Behandlung in Ergänzung zur Behandlung durch die Heilpraktikerin erfolgen muss und sich die Behandlungsmethoden beider Seiten nicht widersprechen dürfen. Ist der Patient wegen des in Frage stehenden Beschwerdebildes bereits in ärztlicher Behandlung, so hat er dies der Heilpraktikerin zu Beginn der Behandlung mitzuteilen.

 

III. Mitwirkung des Patienten

(1) Zu einer aktiven Mitwirkung an der Behandlung ist der Patient nicht verpflichtet.

(2) Die Heilpraktikerin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist oder nicht oder nicht hinreichend aufgebaut werden kann, insbesondere indem der Patient Beratungsinhalte negiert, dem Rat einer fachärztlichen Untersuchung nicht folgt, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

(3) In diesem Fall besteht ein Honoraranspruch der Heilpraktikerin für die bis zum Behandlungsabbruch entstandenen Leistungen; die Bestimmungen in IV. dieser AGB bleiben unberührt.

 

IV. Honorierung

(1) Die Heilpraktikerin hat für die Inanspruchnahme ihrer Dienste Anspruch auf ein Honorar. Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) findet keine Anwendung.

(2) Das Honorar richtet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Dies gilt für Präsenzbehandlungen ebenso wie für telefonische Behandlungen sowie Online-Sitzungen (z.B. Zoom-Sitzungen). Der Stundensatz je Zeitstunde zu 60 Minuten beträgt 90,00 €. Abgerechnet wird in Zeitabschnitten zu jeweils abgeschlossenen 20 Minuten.

(3) Die Honorare werden unmittelbar nach jeder Sitzung fällig und sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Die Stellung der Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Die Rechnung enthält Angaben zu Namen und Anschrift des Patienten, dem Behandlungszeitraum und dem stundenmäßigen Umfang der Behandlung. Weitergehende Angaben zu Diagnosen, Behandlungsmethoden und Ergebnissen können auf Wunsch des Patienten in die Rechnung aufgenommen werden; in diesem Fall bedarf es der besonderen datenschutzrechtlichen Einwilligung des Patienten.

(4) Wird keine Rechnung gewünscht, ist das Honorar im Anschluss an die Sitzung in bar gegen Quittung zu zahlen.

 

V. Honorarerstattung durch Dritte

(1) Die Heilpraktikerin führt diese Praxis als reine Privatpraxis für Selbstzahler. Anträge auf Kostenerstattung bei gesetzlichen Krankenkassen oder Privatkrankenversicherungen werden nicht erstellt.

(2) Für privat Krankenversicherte kann ein Erstattungsanspruch bezüglich der Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung bestehen. Der Patient hat das Erstattungsverfahren mit seiner Privatkrankenversicherung stets eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattung ist in der Regel auf die Gebührensätze im GebüH beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Sätzen gemäß GebüH und dem vertraglich vereinbarten Honorar sind vom Patienten zu tragen.

(3) Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird IV. dieser AGB hiervon nicht berührt. Das Honorar der Heilpraktikern ist vom Patienten unabhängig von einer etwaigen Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu bezahlen.

 

VI. Absage eines Termins

(1) Der Patient ist verpflichtet, alle vereinbarten Termine pünktlich wahrzunehmen.

(2) Die Absage eines vereinbarten Behandlungstermins durch den Patienten ist kostenfrei bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin möglich; im Falle eines vereinbarten Termins an einem Montag hat die Absage spätestens bis zum vorhergehenden Freitag, 17:00 Uhr zu erfolgen. Die Mitteilung der Verhinderung ist mündlich, telefonisch oder per Email vorzunehmen.

(3) Im Fall der Absage eines Behandlungstermins weniger als 48 Stunden, jedoch mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist der Patient zur Zahlung eines Ausgleichsbetrages in Höhe von 45,00 € verpflichtet.

(4) Ein Behandlungstermin, der versäumt wird, ohne dass der Patient diesen nicht wenigstens 24 Stunden vor Terminbeginn absagt, wird dem Patienten mit einem Ausfallhonorar in Höhe von 90,00 € in Rechnung gestellt.

(5) Die Zahlungsverpflichtung nach VI.(3) und VI.(4) besteht nicht, wenn der Patient aus erheblichem Grund (z.B. Erkrankung, Unfall) oder ohne sein Verschulden an der Wahrnehmung des Termins bzw. der rechtzeitigen Terminsabsage verhindert ist. Der Grund der Verhinderung oder des Ausschlusses des Verschuldens ist mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.

(6) Behandlungstermine, die von der Heilpraktikerin abgesagt werden müssen, werden dem Patienten nicht in Rechnung gestellt. Ansprüche des Patienten, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen in diesem Fall nicht.

 

VII. Haftung

(1) Die Heilpraktikerin haftet nur für den aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung resultierenden Schaden des Patienten.

(2) Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung aus einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

VIII. Vertraulichkeit der Behandlung und Dokumentation

(1) Die Heilpraktikerin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und behandelt sämtliche Patientendaten vertraulich. Auskünfte bezüglich der Diagnose, den Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten werden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung (Einwilligung) des Patienten erteilt.

(2) Abweichendes gilt, wenn die Heilpraktikerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten des Patienten an Dritte verpflichtet ist, etwa bei aufgrund gerichtlicher Anordnung bestehender Auskunftspflicht. Weiterhin gilt die Vertraulichkeit nicht gegenüber sorgeberechtigten Personen, z.B. den Eltern minderjähriger Kinder. Gegenüber Ehegatten, Verwandten und anderen Familienangehörigen besteht keine Auskunftspflicht.

(3) Geht der Patient mit der Heilpraktikerin einen Behandlungsvertrag bezüglich einer Behandlung im Paar- oder Gruppenformat ein, gilt die Einwilligung des Patienten in die Aufhebung der Vertraulichkeit im Sinne der vorstehenden Bestimmung zu (1) ausschließlich gegenüber den weiteren an der Behandlung beteiligten Patienten als erteilt.

(4) Über Diagnosen, Behandlungsverlauf und Befunde führt die Heilpraktikerin dokumentarische Aufzeichnungen in Form einer Handakte und/oder unter Einsatz eines Computerprogramms. Der Datenschutz ist in jedem Fall zu gewährleisten. Dem Patienten steht nach dem Patientenrechtegesetz (§§ 630 ff. BGB) das Recht zu, jederzeit Einsicht in diese Dokumentation zu erhalten. Ausnahmen sind nur zulässig bei begründetem Verdacht auf unmittelbare negative Auswirkungen durch diese Einsichtnahme oder einer dadurch entstehenden erheblichen Verletzung von Rechten Dritter.

(5) Sofern der Patient eine Behandlungsakte zur Mitnahme verlangt, wird diese von der Heilpraktikerin kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte sowie gegebenenfalls der elektronischen Patientendatei erstellt und dem Patienten ausgehändigt.

(6) Die Behandlungsdokumentationen zu jedem Patienten werden für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt. Eine elektronische Sicherung wird datenschutzkonform auch über einen längeren Zeitraum aufbewahrt, um gegebenenfalls gerichtsverwertbar zu sein.

 

IV. Gerichtsstand

(1) Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandsmitteilung gilt für Patienten aus dem In- und Ausland.

(2) Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist ausschließlich der bei der zuständigen Behörde angemeldete Sitz der Heilpraktikerin (Osnabrück).